Die Kosten für physiotherapeutische Einzelbehandlungen belaufen sich je nach Behandlungslänge auf 50 € je 30 Minuten, wobei die durchgeführten Techniken dabei keine Rolle spielen. Diese Kosten werden Ihnen, sofern es sich um therapeutische Einheiten im Sinne einer Krankenbehandlung handelt, zum Teil von Ihrer Krankenkasse rückerstattet, und erfordern eine ärztliche Zuweisung.
Für präventive Behandlungen sowie für Beratungen können Sie uns auch jederzeit auch ohne ärztliche Zuweisung konsultieren.
Wie komme ich zu einer ärztlichen Zuweisung und wie erfolgt die Behandlung?
Eine Therapie kann vom Hausarzt oder Facharzt verordnet werden und erfolgt nach diesem Ablauf:
- Verordnung der physiotherapeutischen Behandlung durch Ihren Arzt (z.B.: Hausarzt oder Facharzt)
- Bewilligung der Behandlung durch Ihre Krankenkasse.
- Behandlung je nach Krankheitsbild und Verordnung
- Nach vollendeter Behandlungsserie wird Ihnen eine Honorarnote gestellt.
Anhand der Honorarnote werden Ihnen die Kosten durch Ihre Krankenkasse teilweise (z.B. 50%) oder zur Gänze (bei bestehender Zusatzversicherung) rückerstattet.
Krankenkassen:
Folgende Krankenkassen werden unterstützt und erstatten Ihnen die Therapiekosten zurück:
- GKK
- BVA
- SVA
- SVA der Bauern
- VA für Eisenbahn und Bergbau